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Die Bituwell Bitumenwellplatte ist eine Leichtbauplatte und nur auf Laufbohlen im
Bereich der Unterlattung begehbar.

Die Abstände der Unterkonstruktion richten sich nach der Dachneigung und dürfen ca. 600 mm nicht überschreiten (siehe Grafik rechts). Die Verlegung der Platten erfolgt entgegen der Hauptwetterrichtung von Giebel zu Giebel und von der Traufe zum First, in einer um eine 1/2 Plattenbreite versetzten Anordnung. (siehe Verlegeschema links). Die Platten rechtwinklig zur Dachfläche ausrichten und fixieren.

Liegt die Platte korrekt, erfolgt die Nagelung auf jedem 2. Wellenberg. Im Traufenbereich, bei der Längsüberlappung und bei Anschlußelementen wie Giebelwinkel oder Firsthauben wird auf jedem Wellenberg genagelt. Die selbstabdichtenden Bituwell Nägel werden senkrecht durch die Welle in die Unterlattung geschlagen. Vorsicht - nur soweit, daß sich der Kunststoffkopf an die Platte drückt, sie aber nicht deformiert!

Die Längsüberlappung muß jeweils im Bereich der
Unterlattung erfolgen. Um eine stabil liegende Fläche zu
gewährleisten,wird hier wieder auf jedem Wellenberg
genagelt.

Die Querüberdeckung beträgt normal eine Welle. An den Giebelanschlüssen und bei Dachneigungen unter 10° oder in extrem witterungsbelasteten Gebieten empfiehlt sich eine zweiwellige Überlappung. In Längsrichtung sollen die Platten sich mindestens 140 mm überdecken.

 

Im Firstbereich enden die Platten ca. 50 mm unter der Firstscheitellinie und werden von der Firsthaube ausreichend breit überdeckt. Die "Lücken", die sich zwischen dem Wellental und den Auflageflächen ergeben (im Traufen- wie im Firstbereich) sorgen für eine ausreichende Hinterlüftung der Dachfläche.

 

Lagerung von Bitumenwellplatten
Eine überdachte Lagerung schützt vor eindringender Nässe in den Plattenstapel. Wir übernehmen keine Haftung bei unsachgemäßer Lagerung.

Hinweis zur Kondensatbildung für diverse Unterstellplätze (insbesondere bei Carports). Witterungsbedingt ist es nicht vermeidbar, dass sich an Bedachungsmaterialien, infolge der Kälte-Wärme-Brücke, Feuchtigkeit niederschlägt. Schwitzwasser oder Tauwasser, welches an der Unterseite (unlackiert) einer Bitumenwellplatte haftet, kann von Bitumenanteilen leicht bräunlich gefärbt sein. Zum Schutz darunter stehender Pkws etc. wird eine Sperrschicht empfohlen (z.B. Unterspannbahn).


Garantie

Auf unsere BITUWELL Bitumenwellplatten gewähren wir 15 Jahre Garantie auf Dichtigkeit, ausgenommen höhere Gewalt von Klima- und mechanischen Einwirkungen (Hagel). Produktphysikalisch bedingt ist nicht zu verhindern, dass sich die Farbintensität und die Gleichmäßigkeit der Farbgebung während des Gewährleistungszeitraumes verändert. Farb- und Größenabweichungen etc. innerhalb der üblichen Toleranzen vorbehalten. Unsere Empfehlungen befreien nicht von der Verpflichtung, das Produkt eigenverantwortlich zu überprüfen. Produktion nach Europäischer Norm EN 534. Technische Änderungen vorbehalten. Prinzipiell sind die örtlichen Bauvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, die Technischen Richtlinien des Dachdeckerhandwerkes und unsere ausführlichen Verlegeanleitungen zu beachten.




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